Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Was Patienten 2025 wissen muessen

Wichtige Gesetzesaenderungen im Ueberblick

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 den Gesetzesentwurf zur Aenderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. Diese Aenderungen haben weitreichende Auswirkungen auf alle Cannabis-Patienten in Deutschland und markieren einen Wendepunkt in der deutschen Cannabis-Politik.

Die Novellierung erfolgt als Reaktion auf die rasant gestiegenen Cannabis-Importe und den vermehrten Einsatz von Telemedizin-Plattformen fuer Cannabis-Verschreibungen. Experten sprechen von einer „Korrektur“ des urspruenglichen Gesetzes, waehrend Kritiker die Massnahmen als ueberzogen bezeichnen.

Persoenlicher Arztkontakt wird Pflicht

Eine der wichtigsten Aenderungen betrifft die Verschreibungspraxis: Cannabis kann kuenftig nur noch nach persoenlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden. Reine Videosprechstunden reichen fuer die Erstverschreibung nicht mehr aus.

Bei Folgeverschreibungen muss innerhalb von vier Quartalen mindestens ein Vor-Ort-Kontakt oder Hausbesuch stattfinden. Diese Regelung soll den Missbrauch von Telemedizin-Plattformen eindaemmen, die in den vergangenen Monaten stark gewachsen sind.

Konkret bedeutet dies fuer Patienten:

  • Erstverschreibungen erfordern immer einen physischen Arztbesuch
  • Innerhalb eines Jahres muss mindestens einmal ein persoenlicher Kontakt erfolgen
  • Videosprechstunden sind weiterhin fuer Beratungen und Verlaufskontrollen moeglich
  • Hausbesuche zaehlen als persoenlicher Kontakt

Versandverbot fuer Cannabis-Blueten

Der Versand von Medizinalcannabis soll kuenftig untersagt werden. Patienten koennen ihre Medikamente jedoch weiterhin ueber den Botendienst der Apotheken erhalten. Diese Regelung trifft besonders Patienten in laendlichen Gebieten.

Das Versandverbot gilt ausschliesslich fuer Cannabis-Blueten und -Extrakte. Fertigarzneimittel wie Dronabinol oder Sativex sind weiterhin versandfaehig. Die Regelung soll vor allem den illegalen Weiterverkauf von Medizinalcannabis erschweren.

Hintergrund der Verschaerfungen

Im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Cannabis-Importe um ueber 400 Prozent – von etwa 19 auf rund 80 Tonnen. Die Bundesregierung sieht darin eine „bedenkliche Fehlentwicklung“, die hauptsaechlich auf Selbstzahler mit Privatrezepten zurueckzufuehren sei.

Besonders im Fokus stehen sogenannte „Cannabis-Telemedizin-Plattformen“, die eine schnelle und unkomplizierte Verschreibung ermoeglichten. Kritiker werfen einigen dieser Anbieter vor, keine ausreichende aerztliche Pruefung durchzufuehren.

Kritik von Patientenorganisationen

Patientenorganisationen und Apothekerverbaende kritisieren die geplanten Aenderungen scharf. Besonders schwerkranke Patienten und Menschen in laendlichen Gebieten koennten durch das Versandverbot erheblich benachteiligt werden.

„Die Novellierung bestraft kranke Menschen fuer das Fehlverhalten einzelner Anbieter. Viele Patienten haben keine Apotheke in der Naehe, die Cannabis fuehrt.“ – Patientenverband Deutschland

Zeitplan und Inkrafttreten

Das Gesetz soll nach der Bundestagsberatung voraussichtlich im Fruejahr 2026 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter. Patienten sollten sich jedoch fruehzeitig auf die Aenderungen vorbereiten.

Was bedeutet das fuer Sie?

  • Planen Sie regelmaessige Arztbesuche vor Ort ein
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Apotheke ueber Botendienste
  • Sprechen Sie fruehzeitig mit Ihrem Arzt ueber alternative Versorgungswege
  • Pruefen Sie, ob Ihre Apotheke Cannabis auf Lager hat
  • Erkundigen Sie sich nach Kooperationen zwischen Ihrer Arztpraxis und lokalen Apotheken

Fazit

Die Novellierung des MedCanG bringt erhebliche Aenderungen fuer Cannabis-Patienten. Waehrend die Bundesregierung die Massnahmen als notwendige Korrektur sieht, befuerchten Patientenvertreter eine Verschlechterung der Versorgungslage. Wir empfehlen allen Betroffenen, sich fruehzeitig mit ihrem Arzt und ihrer Apotheke abzustimmen.

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